• Achtung internationaler Führerschein

    Ein Mietwagen wird häufig auch im Ausland genutzt. Dabei kann man diesen einfach in Deutschland reservieren, abholen und dann ins Ausland fahren. Hier muss man sich jedoch auch an die dort herrschenden Regeln halten und vor allem auch bei einer Kontrolle einen gültigen Führerschein vorlegen können.

    Der normale europäische Führerschein ist schon seit langem eine Plastikkarte, die nicht größer ist, als eine Kreditkarte. In den meisten Staaten Europas ist dieser auch gültig. Wer jedoch in die Länder außerhalb der Europäischen Union fährt, der braucht hier einen internationalen Führerschein. Gerade in Ländern, wie Russland oder der Ukraine, muss man dieses Dokument immer mit sich führen. Geht die Reise noch weiter und sogar über Europa hinweg, dann muss hier generell ein solcher Führerschein beantragt und auch mitgeführt werden. Der Führerschein wird dann in mehreren Sprachen ausgestellt und ist demnach auch fast überall gültig. Er ist jedoch nur für einen Zeitraum von etwa drei Jahren zu nutzen. Die Ausstellung des internationalen Scheins setzt jedoch …  einen EU-Führerschein voraus. Jeder der einen solchen Führerschein besitzt, der hat auch eine Führerscheinnummer und ist in einem Register eingetragen. Das ist für den internationalen Schein sehr wichtig. Wer den EU-Führerschein nicht besitzt, muss diesen zunächst beantragen.

    Bei der Fahrt ins Ausland mit einem Mietwagen muss man ebenso auf alle Dinge achten und gültige Papiere dabei haben. Durch die Bequemlichkeit des Mietens und das einfache Reservieren des Mietwagens auch für das Ausland denken viele nicht an die wichtigen Dokumente oder Regelungen, die man dennoch immer beachten muss. Die Gebühren für den internationalen Führerschein liegen bei 15 Euro.

    Der Artikel wurde am Montag, den 8. Februar 2010 geschrieben. Er ist folgenden Schlagworten zugeordnet:, , , , , , . Sie können hier einen Trackback senden Trackback zum Artikel anlegen. Kommentieren Sie den Artikel und lassen Sie sich bei neuen Kommentaren Feed für Kommentare automatisch benachrichtigen.

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    Kommentare (1)

    1

    Führerscheinentzug

    schrieb am 4. Januar 2012 um 10:27 Uhr:

    Danke für die Hinweise

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