Anwalt rät zu Vorsicht bei Winterreifen
Jeder weiß, dass man Winterreifen in der Zeit zwischen Oktober und Ostern nutzen soll. Was aber genau ein Winterreifen eigentlich ist, das ist keineswegs genau festgelegt. Das sagt Michael Winter. Der Anwalt hat sich auf Verkehrsrecht spezialisiert und kritisiert, das nirgendwo „konkret definiert“ ist, was ein Winterreifen denn nun sei.
Winter erklärt, dass das Oberverwaltungsgericht Oldenburg eine Entscheidung von großer Bedeutung getroffen hat. Das Gericht hatte es auf eine Regelung in der Straßenverkehrsordnung abgesehen, in der heißt es, dass der Autofahrer verpflichtet ist, seine Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Eine doch ziemlich vage Formulierung, wie man unschwer feststellen kann. Und so erklärte das Gericht sie kurzerhand für verfassungswidrig. Diese Aussage ließe es für den Autofahrer an „Bestimmtheit fehlen“, so die nachvollziehbare Begründung der Richter.
Der Anwalt Michael Winter warnt aber davor, dieses Urteil als Freibrief zu werten und das ganze Jahr über mit denselben Reifen zu fahren. Sommerreifen sind den Bedingungen des Winters einfach nicht gewachsen, das Urteil aus Oldenburg spielt dabei keine Rolle. Bis zur endgültigen Klärung des Begriffes „Winterreifen“ rät Winter zur Nutzung von M & S-Reifen.
Auch für Mietwagen hat das Urteil Bedeutung. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einem Urteil festgelegt, dass man von einem „professionellen Autovermieter“ erwarten könne, in den Wintermonaten nur Fahrzeuge mit Winterreifen zu verleihen. Andernfalls könne es dazu führen, dass die vereinbarte Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls vom Kunden nicht gezahlt werden müsse. Allerdings war den Richtern aus Hamburg zum Zeitpunkt ihres Urteils natürlich nicht klar, das jetzt erst einmal geregelt werden muss, was ein Winterreifen genau ist.
Keine aktuellen Kommentare
Sie können den ersten Kommentar schreiben. Worauf warten Sie!
Schreiben Sie einen Kommentar zum Artikel