Ausweispflicht für reisende Haustiere
Haustiere werden gern in den Urlaub mitgenommen, da sie nicht allein zu Hause gelassen werden können. Doch für alle reisenden Haustiere gibt es spezielle Gesetze und Regeln, die einzuhalten sind. Daher müssen Tierbesitzer selbst bei der Reise im Mietwagen wichtige Vorbereitungen treffen.
Nachdem natürlich mit dem Autovermieter geklärt wurde, dass ein Haustier mitgenommen wird, müssen die nötigen Impfungen geprüft werden. Das Tier darf das eigene Land nur verlassen, wenn es einen Mikrochip, eine gültige Tollwut-Impfung und einen EU-Heimtierausweis besitzt. Der Mirkochip wird jedoch erst ab Mitte 2011 Pflicht. Bis dahin ist es auch erlaubt, wenn die Tiere mit einer Tätowierung gekennzeichnet sind. All diese Vorsichtsmaßnahmen gelten nur, da die Tiere mögliche Krankheiten einschleppen könnten und daher vorher auch vom Tierarzt nochmals untersucht werden müssen. Der Ausweis muss vom Tierarzt die Untersuchung und die Impfung als Bestätigung vorweisen. Obwohl Tiere nur einmal im Jahr Tollwut geimpft werden, muss bei einem Grenzübertritt die Impfung recht frisch sein. In den meisten Ländern darf sie nicht älter als 30 Tage sein. In manchen Ländern gibt es sogar zusätzliche Tests bezüglich auf Wurmkuren und andere Impfungen. Bevor man daher mit seinem Haustier in ein fremdes Land reist, sollten in jedem Fall die Richtlinien geprüft werden.
Reist man wieder zurück, braucht nur der Ausweis vorgelegt werden. Bewegt man sich nicht innerhalb der EU, kann es sein, dass Blutproben verlangt werden. Teilweise ist sogar die Einreise von ganzen Tieren verboten, wie beispielsweise in Frankreich verschiedene Kampfhunderassen. Allerdings gilt eine Reise immer als Stress für das Tier, weswegen möglicherweise die Reise mit dem Mietwagen allein angetreten werden sollte.
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