• Der Mietwagen im Urlaub muss nicht zur Kostenfalle werden

    Viele Reisende sind auf den Mietwagen im Urlaub angewiesen. Dies wissen jedoch auch die dort ansässigen Autovermietungen und versuchen dem Urlauber mit möglichst vielen Tricks, Geld bei Tankpauschalen oder für vermeintliche Unfälle abzunehmen.

    Um nicht auf einen Mietwagen zu verzichten zu müssen, sollte man sich zunächst ausreichend informieren, um den Autovermietungen keine Möglichkeit zu bieten, ihre Tricks anzuwenden. Es gilt in jedem Fall: In allen Ländern regeln unterschiedliche Gesetze den Mietwagen-Verleih. Somit sollte man sich zunächst ausreichend mit den dortigen Bestimmungen auseinandersetzen, da sich der Urlauber zwangsläufig den Gesetzen des dortigen Landes unterwirft.

    Ganz wichtig ist nach einem Preisvergleich für Mietwagen im Internet, ein Übernahmeprotokoll. Hierbei sollten unbedingt alle Mängel detailliert aufgelistet werden, um somit bereits vorhandene Schäden zu protokollieren. Dies gilt auch bei Abgabe des Fahrzeuges. Nach Möglichkeit sollte auch bei der Abgabe des Mietwagens ein Abgabeprotokoll zusammen mit einem Mitarbeiter der Autovermietung erstellt werden. Somit kann eine spätere unsachgemäße Reklamation aufgrund von angeblichen entstandenen Schäden ausgeschlossen werden.

    Doch nicht nur angebliche Schäden werden den Mietwagen-Kunden zur Kostenfalle. Auch sogenannte Tankpauschalen entpuppen sich häufig als Kostenfalle der Autovermietung. Hierbei werden Mietwagen mit vollem Tank bei der Autovermietung abgeholt und später mit leerem Tank zurückgegeben. Dies suggeriert dem Mietwagen-Kunden zunächst Komfort, da er sich nicht um das Betanken des Mietwagens kümmern muss. Jedoch schlagen sich auf der Endrechnung häufig unsachgemäß höhe Tankpauschalen zu Buche. Die Autovermietung nimmt hierbei zum Teil den fast doppelten Betrag einer herkömmlichen Tankfüllung.

    Da der Mietwagen-Kunde in beiden Fällen einen Vertrag mit den Konditionen der Autovermietung unterschrieben hat, sind diese Fälle kaum angreifbar. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollte somit zunächst der Vertrag der Autovermietung gründlich durchgelesen werden. Die Klausel „vollgetankt abholen, vollgetankt zurückgeben“ sollte ebenso in diesem Vertrag stehen, wie die Anfertigung des Übernahme- und Abgabeprotokolls. Auch die Versicherungen, wer als Fahrer des Mietwagens ausgewiesen wird, sowie Kilometerzahl bei Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs bei der Autovermietung sollten notiert werden.

    Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat hierüber die Infobroschüre „Per Mietwagen durch Europa“ zusammengestellt, die auf der Internetseite des eingesehen werden kann.

    Der Artikel wurde am Donnerstag, den 31. März 2011 geschrieben. Er ist folgenden Schlagworten zugeordnet:, , , , , , . Sie können hier einen Trackback senden Trackback zum Artikel anlegen. Kommentieren Sie den Artikel und lassen Sie sich bei neuen Kommentaren Feed für Kommentare automatisch benachrichtigen.

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    Kommentare (1)

    1

    Fueg

    schrieb am 15. März 2012 um 12:00 Uhr:

    Danke für diesen interessanten und inhaltlich wichtigen Artikel. Es ist gut zu wissen, wie man sich gegenüber Abzocke mit Mietwagen im Urlaub wehren, beziehungsweise schützen kann.



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    Pingback am 4. April 2011, 17:50 Uhr
    Urlaub-Nachrichten vom 04.04.11 Reise-Hinweis.de

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