Jung-Fahrer-Zuschlag bei den Autovermietungen
Gerade Jungfahrer sollten vor der Reservierung eines Mietwagens auf die Mindestalterbestimmungen der Autovermietung achten. So gibt es Autovermietungen, die für bestimmte Fahrzeugklassen ein Mindestalter eingeführt haben oder die einen Jungfahrerzuschlag berechnen, wenn man ein gewisses Alter noch nicht erreicht hat.
Der Grund liegt in der höheren Unfallstatistik von jüngeren Fahrern. Neben einem gültigen Führerschein gilt es daher auch auf das Alter zu achten, da man möglicherweise einen höheren Preis hinnehmen muss als ältere Fahrer. Die Bedingungen sind jedoch von Autovermietung zu Autovermietung unterschiedlich. Sixt beispielsweise hat für bestimmte Fahrzeugklassen ein Mindestalter von 23 Jahren eingeführt. Auch die Dauer des Führerscheinbesitzes spielt bei manchen Fahrzeuggruppen eine Rolle. Sind Fahrer unter 23 Jahren, so wird laut AGB von Sixt „ferner eine zusätzliche Gebühr erhoben“. Meist muss man hier mit einem Jungfahrerzuschlag von 10 Euro am Tag rechnen, der jedoch auf der Rechnung als eine Art Versicherung ausgewiesen ist. Die gleichen Bedingungen gelten bei Avis. Hier liegt das Mindestalter jedoch bei 21 Jahren. Für Kleinwagen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren und in der Luxusklasse eines von 25 Jahren. Diese Fahrer müssen eine Haftungsreduzierung für alle Schäden inklusive Fahrzeugdiebstahl als Versicherung abschließen. Auch hier bekommen junge Fahrer einen sogenannten Risikozuschlag von 11,90 täglich, der maximal für 10 Tage anberaumt wird.
Bei Europcar gibt es Altersabstufungen je nach Fahrzeugmodell zwischen 19 und 27 Jahren. Doch nur alle Fahrer unter 23 müssen den Jungfahrerzuschlag in Höhe von 9 Euro am Tag zahlen. Dieser wird bis maximal 63 Euro erhoben. Die teuersten Bedingungen gibt es bei Hertz. Der Zuschlag liegt bei allen Fahrern unter 25 bei 19,63 Euro am Tag inklusive Mehrwertsteuer. Er kann bis maximal 196,35 Euro erhoben werden. Auch hier gibt es Fahrzeuggruppen, die ein Mindestalter von 27 oder gar 30 erfordern. Gibt es bei einem Fahrer unter 25 einen Zusatzfahrer, der ebenso unter 25 Jahren ist, dann wird der Jungfahrerzuschlag nicht berechnet, sondern nur die Zusatzfahrergebühr. Den Zuschlag muss nur der Hauptfahrer tragen.
Das Mindestalter auf dem Online-Marktplatz für günstige Mietwagen onewaygo.de beträgt 21 Jahre. Onewaygo erhebt keine Jüngfahrergebühr.
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