Versicherungsschutz beim Mietwagen unbedingt kontrollieren
Gerade erst machte eine bekannte Autovermietung auf sich Aufmerksam, bei der ein Mitarbeiter es versäumte, den Kunden über den bestehenden geringen Versicherungsschutz aufzuklären. Der Fahrer eines Mietwagens, den er aus der Autovermietung bezog, mietete die beiden Klein-Mietwagen lediglich mit einer Haftpflichtversicherung, ohne zusätzlichen Kaskoschutz.
Der Mietwagenkunde reservierte telefonisch zwei Klein-Mietwagen mit einer Haftpflichtversicherung. Ein Mitarbeiter der Autovermietung versäumte hierbei, den Mietwagen-Kunden via Telefon über den Versicherungsschutz aufzuklären. Auch in der zugesandten Informationsemail der Autovermietung fand sich hierüber kein expliziter Hinweis.
Ist ein Kunde mit dem Mietwagen der Autovermietung lediglich mit einer Haftpflichtversicherung für den Mietwagen versichert, haftet er im Falle eines Diebstahls oder eines selbstverschuldeten Unfalls im vollen Umfang für das Fahrzeug. Bereits bei Kleinwagen kommt hierbei schnell eine Summe von 15.000 Euro zustande.
Viele Autovermietungen wie beispielsweise Avis, Europcar oder Hertz bieten ihre Fahrzeuge bereits mit umfangreichem Versicherungsschutz an. Die Selbstbeteiligung bei den Mietwagen liegt abhängig vom Fahrzeugmodell meistens bei ca. 1.000 €. Bei höherpreisigen Mietwagen kann die Selbstbeteiligung jedoch die 1.000 € übersteigen. Zusätzlich bieten die meisten Autovermietungen eine Reduzierung der Selbstbeteiligung gegen eine einmalige Gebühr an.
Bei der Buchung des Mietwagens via Internet oder Telefon sollte unbedingt auf den im Preis beinhalteten Versicherungsschutz geachtet werden. Wird dieser nicht explizit angegeben, sollten die FAQs diesen jedoch aufführen. Neben der Haftpflichtversicherung sollte der Mietwagen mit einer Teilkasko, besser noch mit einer Vollkaskoversicherung mit möglichst geringem Eigenanteil versichert sein. Dies erspart bei einem etwaigen Unfall einige Zusatzkosten.
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