Wer haftet bei falschen Winterreifen?
Mit der neuen Pflicht für Winterreifen muss natürlich auch die Haftung bezüglich auf Mietwagen geklärt werden, wie Touristik-aktuell.de berichtet. Es gilt nicht gleich als Selbstverständlichkeit, dass alle Modelle der Autovermietung mit den Winterreifen ausgestattet sind, nur weil es in Deutschland mittlerweile zur Pflicht geworden ist. Das Gesetz der Haftung hat sich nicht verändert, denn immer noch ist der Fahrer des Mietwagens dafür verantwortlich, dass er das Auto den Witterungsverhältnissen anpasst.
Nicht jede Autovermietung stattet ihre komplette Flotte mit den Reifen aus. Vor allem in den nördlichen Regionen des Landes und im Flachland gab es weniger Schnee und somit länger die Möglichkeit, mit Sommerreifen zu fahren. Diese Option wird den Mietwagen-Fahrern immer noch angeboten, wenn sie dies in Anspruch nehmen wollen. Allerdings muss bei der Anmietung schon die Reifenfrage mit der Autovermietung geklärt werden. Der Fahrer bleibt weiterhin verpflichtet, bei Bedarf für eine wintertaugliche Bereifung zu sorgen, selbst wenn er den Mietwagen mit Sommerreifen bei der Autovermietung angemietet hat. Wird man unterwegs von der Polizei angehalten, so liegt klar auf der Hand, wer das Bußgeld zu zahlen hat. In diesem Fall ist natürlich nicht die Autovermietung schuld, sondern der Fahrer des Mietwagens selbst muss dafür sorgen, dass er mit der richtigen Bereifung losgefahren ist. Zwischen 40 und 80 Euro und zusätzlichen Punkten in Flensburg kann dieses Unterfangen teuer werden.
Sogar für die Schäden muss der Kunde der Autovermietung selbst aufkommen, wenn er mit den falschen Reifen den Verkehr beeinträchtigt und gestört hat. Kommt es zu einem Unfall, kann man sich nicht zwingend auf die abgeschlossene Versicherung verlassen. Hat man mutwillig die Winterreifenpflicht bei schlechten Witterungsverhältnissen missachtet um Geld zu sparen, kann dies am Ende teuer werden. Es kommt jedoch immer auf den Vertrag mit der Versicherung an, ob ein Schaden in diesem Fall zu zahlen ist oder nicht.
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