• Archiv der Kategorie 'Mietwagen-Recht'

    Mietwagen-Unfall: Polizei nicht immer nötig

    Die Polizei muss nicht immer bei jedem Unfall mit einem Mietwagen hinzugezogen werden. Dennoch gibt es immer wieder Autovermieter, die ihre Kunden im Mietvertrag dazu verpflichtet. Als Rechtstipp sei gesagt, das ist unzulässig ist und nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermietung zu finden sein darf.
    Dies hat jetzt ein Urteil des Landgerichts Hamburg ergeben.

    Neues Urteil: Polizei nicht immer nötig

    Die Verwirrung war groß. Dürfen Autovermieter festlegen, dass bei jedem Schaden oder Unfall die Polizei eingeschaltet wird? Oder dürfen sie es nicht? Nach dem letzten Stand der Dinge dürfen Autovermieter das. Somit schien die Situation endlich geklärt zu sein, Kunden mussten sich mit dieser Frage nicht mehr beschäftigen,

    17. August 2010: Ersatz des Mietwagen-Normaltarifs

    Kommt es zu einem Unfall, sind vor allem Arbeitstätige ohne Fahrzeug förmlich aufgeschmissen. Viele wenden sich in diesem Fall an eine Autovermietung, um die Mobilität wiederherstellen zu können. Die Gebühren des Mietwagens können auf Verlangen vom Unfallgegner ersetzt werden.

    Hausratversicherung für den Urlaub

    Ohne ein schützendes Versicherungspaket in den Urlaub zu fahren, ist nicht nur unvorsichtig, es kann auch fatale Folgen haben. Beim Mietwagen gibt es nötige Versicherungen, es gibt aber auch unnötige und solche, deren Abschluss verpflichtend ist. Über die eigene Hausratversicherung macht man sich bei den Urlaubsplanungen in der Regel keine Gedanken, schließlich verlässt man Haus und Hof, was für eine Bedeutung sollte sie da schon haben? Doch die Hausratversicherung greift tatsächlich auch im Urlaub. Unter bestimmten Voraussetzungen.

    Autovermietung darf Polizei einschalten

    Einen Vertrag bei einer Automiete sollte man grundsätzlich genau lesen. In einem solchen Vertrag darf das jeweilige Vermietungsunternehmen auch festschreiben, dass der Mieter bei einem Unfall generell die Polizei verständigen muss. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung. Ist dies im Vertrag so festgehalten, sollte man der Vorschrift Folge leisten.

    Stiftung Warentest: Geringe Haftung bei Mietwagen-Unfall

    Wie Stiftung Warentest in ihrem aktuellsten Magazin „Finanztest“ (6/2010) berichtet, sei eine in vielen Mietwagenverträgen anzutreffende Klausel bezüglich der Haftung eines Mieters bei einem Unfall mit dem Mietwagen unwirksam.

    Mietwagen-Falle nach Unfall vermeiden

    Als unschuldiges Opfer eines Autounfalls kann man von seinen Rechten Gebrauch machen. Dabei hat man gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung Anspruch auf einen Mietwagen. Hierbei gilt jedoch einiges zu beachten, damit man nicht in die Mietwagen-Falle tappt.

    Grobe Fahrlässigkeit mit Navigationsgeräten

    Nicht nur das Bedienen von Handys ist während der Fahrt verboten, sondern auch die Eingabe in einem Navigationsgerät kann als grob fahrlässige Handlung angesehen werden. Ein dadurch verursachter Schaden müsste der Mieter selbst bezahlen. Dies geht auch aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor.

    Keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit

    Viele Autovermietungen haben in ihren Verträgen eine Klausel enthalten, bei der ein Mieter in Fällen der groben Fahrlässigkeit voll haftbar gemacht werden kann. Der Mieter müsste somit grundsätzlich unbeschränkt für den Schaden des Fahrzeugs aufkommen. Diese Regelung ist laut Oberlandesgericht Köln unwirksam und widerspricht dem Sinn des neuen Versicherungsvertrags-Gesetzes. So berichtete das Versicherungsjournal.

    Kein gesetzliches Rückgaberecht bei Mietwagen

    Vor dem Vertragsabschluss sind natürlich die Rechtslage und auch der Vertrag genau zu prüfen. Dabei kommt es immer wieder zu Missverständnissen, da die Mieter den Vertrag nicht genau gelesen haben. Vor allem das Rücktrittsrecht spielt bei Mietwagen eine sehr große Rolle, die oft unterschätzt wird.