Bei Unfall mit dem Mietwagen immer die Polizei rufen
Wie muss sich ein Fahrer von einem Mietwagen im Falle eines Unfalls verhalten? Muss die Polizei bei einem Unfall zwingend verständigt werden?
Aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe geht hervor, dass der Fahrer eines Mietwagens vom Autovermieter vertraglich verpflichtet werden kann, bei einem Unfall die Polizei zu rufen. Ein entsprechender Passus ist in den AGB’s der meisten Autovermieter zu finden. Durch den Rechtsspruch der Karlsruher Richter (Az.: XII ZR 19/08) erhielt eine Autovermietung soweit Recht, als sie … von einem Kunden den Unfallschaden an seinem Mietwagen ersetzt haben wollte.
Zwar stellten die Vertragsbestimmungen den Kunden von der Haftung frei (z.B. durch die abgeschlossene Vollkasko-Versicherung), Voraussetzung dafür war allerdings, dass bei einem Unfall die Polizei eingeschaltet werden musste. Das hat der Fahrer des Mietfahrzeugs nicht getan. Die Richter sprachen in ihrem Urteil von dem berechtigten Interesse des Autovermieters an der objektiven Feststellung des Unfallhergangs durch die Polizei.
Unser Tipp: Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem eigenen Wagen oder mit einem Mietfahrzeug unterwegs sind: Bei einem Unfall ist es auf jeden Fall ratsam die Polizei zu rufen. Diese erstellt für alle Unfallbeteiligten einen Unfallbericht, der mögliche Fehlinterpretationen des Unfallhergangs ausschließt. Individuelle Absprachen zwischen den Unfallbeteiligten über Recht und Unrecht sowie über die Schadensregelung haben meistens keine Rechtskraft.
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