Kein gesetzliches Rückgaberecht bei Mietwagen
Vor dem Vertragsabschluss sind natürlich die Rechtslage und auch der Vertrag genau zu prüfen. Dabei kommt es immer wieder zu Missverständnissen, da die Mieter den Vertrag nicht genau gelesen haben. Vor allem das Rücktrittsrecht spielt bei Mietwagen eine sehr große Rolle, die oft unterschätzt wird.
Es gibt natürlich immer mehr Möglichkeiten, einen Mietwagen zu buchen. Telefon, Fax und Internet stehen dabei hoch im Kurs. Seit dem Jahr 2005 hat jedoch der Europäische Gerichtshof festgesetzt, dass es keinen kostenlosen Rücktritt bei solchen Buchungen mehr gibt. Wer demnach einen Mietwagen über das Internet bucht und … diesen nicht in Empfang nehmen kann, der muss von der Reservierung zurücktreten. Dieser Rücktritt kosten jedoch in den meisten Fällen auch Geld und kann nicht kostenlos gestattet werden. Das liegt vor allem daran, dass ein reserviertes Fahrzeug nicht an einen anderen Mieter weitergegeben werden kann. Wird dieses Fahrzeug nun lange zurückgehalten, entsteht eine Art wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen. Diesen hat nun der Mieter zum Teil auszugleichen.
Bei den meisten Autovermietungen sollte man sich daher vorher erkundigen was passiert, wenn man den Wagen nicht entgegennehmen kann oder von der Reservierung zurücktreten muss. Kostenlos ist es nur in den seltensten Fällen. Dennoch muss man jedoch nicht den vollen Mietpreis bezahlen, sondern nur eine geringe Gebühr. Dafür kann man sich jedoch auch den Wunschwagen schon einige Wochen vorher reservieren und das zu einem wesentlich günstigeren Preis. Bei Sixt zum Beispiel muss man definitiv mit Kosten beim Rücktritt rechnen. Allerdings gibt es auch Kulanzen, die man hier nicht unterschätzen sollte. Bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn ist fast immer ein Rücktritt günstig möglich.
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