Keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit
Viele Autovermietungen haben in ihren Verträgen eine Klausel enthalten, bei der ein Mieter in Fällen der groben Fahrlässigkeit voll haftbar gemacht werden kann. Der Mieter müsste somit grundsätzlich unbeschränkt für den Schaden des Fahrzeugs aufkommen. Diese Regelung ist laut Oberlandesgericht Köln unwirksam und widerspricht dem Sinn des neuen Versicherungsvertrags-Gesetzes. So berichtete das Versicherungsjournal.