• Keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit

    Viele Autovermietungen haben in ihren Verträgen eine Klausel enthalten, bei der ein Mieter in Fällen der groben Fahrlässigkeit voll haftbar gemacht werden kann. Der Mieter müsste somit grundsätzlich unbeschränkt für den Schaden des Fahrzeugs aufkommen. Diese Regelung ist laut Oberlandesgericht Köln unwirksam und widerspricht dem Sinn des neuen Versicherungsvertrags-Gesetzes. So berichtete das Versicherungsjournal.

    Teurer Ersatzwagen nach Unfall

    Nach einem Unfall mit dem Mietwagen benötigt man dennoch ein neues Modell, damit man sein Vorhaben fortsetzen kann. Hier stehen jedoch oft teure Ersatzwagen nur zur Verfügung. Dabei muss man als Mieter allerdings nicht immer alleine die teuren Kosten für den Wagen tragen.



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