• Was macht Winterreifen so besonders?

    Seit dem 4.12.2010 besteht in Deutschland die sogenannte Winterreifenpflicht. Besonders deutlich wird der Sinn dieser Verordnung, wenn man mit plötzlichem Schnee und Glatteis konfrontiert wird, wie beispielsweise letzte Nacht in weiten Teilen Deutschlands. Doch was macht diese Reifen so besonders wettertauglich?

    Wer haftet bei falschen Winterreifen?

    Mit der neuen Pflicht für Winterreifen muss natürlich auch die Haftung bezüglich auf Mietwagen geklärt werden, wie Touristik aktuell berichtet. Es gilt nicht gleich als Selbstverständlichkeit, dass alle Modelle mit den Winterreifen ausgestattet sind, nur weil es in Deutschland mittlerweile zur Pflicht geworden ist. Das Gesetz der Haftung hat sich nicht verändert, denn immer noch ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass er das Auto den Witterungsverhältnissen anpasst.

    Sparen beim Buchen von Winterreifen – die richtigen Tipps

    Passend zum Wintereinbruch in Deutschland gibt es ab dem 28. November die beschlossene Winterreifenpflicht und die entsprechenden Angebote bei den Mietwagengesellschaften. Hierbei kann man mit etwas Geschick und dem Gespür für die passenden Preise noch zusätzlich sparen.

    Winterreifenpflicht in Deutschland

    Auch weiterhin gibt es keine Winterreifenpflicht in Deutschland. Es existiert lediglich eine Ausrüstungsvorschrift wurde eine Verhaltenspflicht. Diese Verhaltenspflicht gilt für alle, die auf deutschen Stra0en unterwegs sind, also auch für Urlauber und Touristen. Diese neue Verordnung schreibt vor, dass ab dem 1.12.2010 bei Glatteis, Schneeglätte und Schneematsch, Eis- und Reifenglätte nur mit M + S Reifen gefahren werden darf. Dies gilt ebenso für den eigenen PKW, als auch für den Mietwagen. Jedoch herrscht weiterhin für die Autovermietung keine Pflicht, die Fahrzeuge mit Winterreifen ausstatten zu lassen.

    Winterreifen schon bestellbar

    Im Winter sollte bei den seriösen Autovermietungen immer davon ausgegangen werden, dass der Wagen Winterreifen besitzt. Doch gerade in der Übergangszeit ist dies nicht der Fall und die Vermietungsgesellschaften müssen auf die Winterreifen hingewiesen werden. Normalerweise ist der Wechsel angebracht, wenn die Temperaturen die 7-°C-Marke nicht mehr überschreiten.

    Anwalt rät zu Vorsicht bei Winterreifen

    Jeder weiß, dass man Winterreifen in der Zeit zwischen Oktober und Ostern nutzen soll. Was aber genau ein Winterreifen eigentlich ist, das ist keineswegs genau festgelegt. Das sagt Michael Winter. Der Anwalt hat sich auf Verkehrsrecht spezialisiert und kritisiert, das nirgendwo „konkret definiert“ ist, was ein Winterreifen denn nun sei.

    Winter erklärt, dass das Oberverwaltungsgericht Oldenburg eine Entscheidung von großer Bedeutung getroffen hat. Das Gericht hatte es auf eine Regelung in der Straßenverkehrsordnung abgesehen.



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