• Das Einmaleins der Winterreifen

    Seit Ende November die neue Winterreifenpflicht beschlossen wurde, hat sich vieles geändert. Einiges ist jedoch auch weiterhin unklar geblieben.
    Bei welchem Wetter gilt die Winterreifenpflicht? Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume, wann der Winterreifen aufgezogen werden muss. Es gilt das Auto bei “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” mit Winterreifen auszustatten. Der ADAC empfiehlt, die Reifen von „O-O“ aufzuziehen, also von Oktober bis Ostern.



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