• Mehr Schäden an Mietwagen durch beschädigte Straßen

    Laut einer neuen Schadensstatistik von Europcar sind durch die Straßenschäden des Winters auch die Mietwagen enorm beeinträchtigt. So berichtet das Presseportal. Durch die Löcher und Absätze auf den Verkehrswegen gibt es an Reifen und Felgen mehr Beeinträchtigungen.

    Keine Haftung bei grober Fahrlässigkeit

    Viele Autovermietungen haben in ihren Verträgen eine Klausel enthalten, bei der ein Mieter in Fällen der groben Fahrlässigkeit voll haftbar gemacht werden kann. Der Mieter müsste somit grundsätzlich unbeschränkt für den Schaden des Fahrzeugs aufkommen. Diese Regelung ist laut Oberlandesgericht Köln unwirksam und widerspricht dem Sinn des neuen Versicherungsvertrags-Gesetzes. So berichtete das Versicherungsjournal.



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