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Lenkzeiten

Lenk- und Ruhezeiten LKW mieten OnewaygoGesetzliche Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten

Eine frühzeitige und genaue Planung ist meistens schon der halbe Umzug. Je mehr rechtzeitig erledigt wird, desto stressfreier ist der Umzug. Natürlich müssen Sie sich bei der Anmietung eines LKWs oder Kleintransporters auch an bestimmte gesetzliche Bestimmungen halten. Wir haben diese daher nachfolgend einmal für Sie zusammengestellt.

Eine komplette Übersicht über die Lenk- und Ruhezeiten für PKW-Fahrer finden Sie auch als PDF-Datei. Diese können Sie hier herunterladen und anschließend ausdrucken >>

Lenk- und Ruhezeitvorschriften nach der EG-Verordnung (vom 11. April 2007)

  • Tägliche Lenkzeit: Höchstens 9 Stunden, Erhöhung 2-mal wöchentlich auf 10 Stunden möglich
  • Wöchentliche Lenkzeit: Höchstens 56 Stunden
  • Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen (Doppelwoche): Höchstens 90 Stunden
  • Lenkzeitenunterbrechung (= Fahrtenunterbrechung): Nach spätestens 4½ Stunden mindestens 45 Minuten; beliebige Aufteilung nicht möglich, max. 2 Abschnitte: I. Teil mind. 15 Min., II. Teil mind. 30 Min.
  • Tagesruhezeit (1 Fahrer): Mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach einer Ruhezeit
  • Verkürzung der Tagesruhezeit (1 Fahrer): Max. 3 x zwischen zwei Wochenruhezeiten auf 9 Stunden ohne Ausgleich möglich
  • Aufteilung der Tagesruhezeit (1 Fahrer): Bei Aufteilung: Erhöhung auf 12 Stunden Tagesruhezeit. Aufteilung in nur 2 Abschnitte möglich: Teil I: mind. 3 Stunden, Teil II mind. 9 Stunden
  • Tagesruhezeit (2 Fahrer/Doppelbesetzung): 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden nach einer Ruhezeit [Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebes muss der zweite (andere) Fahrer noch nicht mit im Fahrzeug sein. Dessen Anwesenheit ist erst ab der zweiten Stunde bis zum Ende vorgeschrieben.]
  • Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit
  • Verkürzung Wöchentliche Ruhezeit (unterwegs sowie auch am Stand- oder Heimatort d. Fahrers): 24 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche; es darf nur jede 2. Wochenruhezeit verkürzt werden.
  • Zeitraum vom Ende einer Wochenruhezeit bis zum Beginn der folgenden Wochenruhezeit: Regelung für alle: Es dürfen max. bis zu sechs 24-Stunden-Zeiträume (= 144 Std.) aneinander gereiht werden.
  • Mitzuführende Schaublätter: Für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage

 

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